ressortir {Verb}: I. wieder hinausgehen; II. {relief} hervortreten; III. {faire ressortir} hervorheben, zur Geltung bringen; IV. {JUR} {ressortir à} ressortieren / zur Zuständigkeit gehören; zugehören; V. {Religion}, {Verwaltungssprache} {Rechtswort} ressortieren / unterstehen;
installer: I. installieren, einbauen, anschließen, aufstellen, anbringen, aufschlagen II. {Amtsspr.} installieren / einweisen (in ein geistliches Amt) III. {EDV} installieren / überspielen IV. installieren / unterbringen, hinstellen; V. installieren / einsetzen;
ultra : I. ultra = jenseits, über, über ... hinaus; Präfix mit der Bedeutung jenseits von, über ... hinaus, äußerst, sehr, {abwertend} übertrieben; II. ultra / sehr, hoch, {meist abwertend} extrem; Ultra..., ultra... (in zusammengesetzten Nomen und Adjektiven);
ultra : I. ultra = jenseits, über, über ... hinaus; Präfix mit der Bedeutung jenseits von, über ... hinaus, äußerst, sehr, {abwertend} übertrieben; II. ultra / sehr, hoch, {meist abwertend} extrem; Ultra..., ultra... (in zusammengesetzten Nomen und Adjektiven);
ultra : I. ultra = jenseits, über, über ... hinaus; Präfix mit der Bedeutung jenseits von, über ... hinaus, äußerst, sehr, {abwertend} übertrieben; II. ultra / sehr, hoch, {meist abwertend} extrem; Ultra..., ultra... (in zusammengesetzten Nomen und Adjektiven);
ultra : I. ultra = jenseits, über, über ... hinaus; Präfix mit der Bedeutung jenseits von, über ... hinaus, äußerst, sehr, {abwertend} übertrieben; II. ultra / sehr, hoch, {meist abwertend} extrem; Ultra..., ultra... (in zusammengesetzten Nomen und Adjektiven);
ultra : I. ultra = jenseits, über, über ... hinaus; Präfix mit der Bedeutung jenseits von, über ... hinaus, äußerst, sehr, {abwertend} übertrieben; II. ultra / sehr, hoch, {meist abwertend} extrem; Ultra..., ultra... (in zusammengesetzten Nomen und Adjektiven);
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
rejeter {Verb}: I. rejizieren / zurückwerfen, II. erbrechen; III. ablehnen, zurückweisen; IV. verstoßen V. {Medizin} rejizieren / abstoßen VI. {Botanik} rejizieren / treiben VII. {JUR}, {Rechtswort} rejizieren / verwerfen, abweisen (eine Klage / einen Antrag); VIII. abgeben; IX. abwälzen;
répudier {Verb}: I. {femme} verstoßen {irreg.}; II. {obligation} von sich weisen; III. {Wirtschaft} ständiges ablehnen eines Staates, seine Anleiheverpflichtungen zu erfüllen; IV. {Wirtschaft} die Annahme von Geld verweigern aufgrund geringer Kaufkraft; V. {JUR}, {Rechtswort} verwerfen, verschmähen; ausschlagen (z. B. eines Vermächtnisses);