Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen. Sie muss durch ein staatliches Gericht verhängt werden. Die Strafe besteht im Wesentlichen daraus, dass die Freiheit der Person entzogen wird.
Ein Straferlass ist der durch richterlichen Beschluss festgesetzte Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er erstreckt sich nach beanstandungsfreiem Ablauf der Bewährungszeit auf den nicht verbüßten Rest der verhängten Freiheitsstrafe.
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.
Förargelseväckande beteende är ett brott enligt svensk lag.
Lagen, brottsbalken 16 kap, innehåller enbart följande mening om brottet: "Den som för oljud på allmän plats eller annars offentligen beter sig på ett sätt som är ägnat att väcka förargelse hos allmänheten, döms för förargelseväckande beteende till penningböter."