Großhandel (veraltet: Engros-Handel/-Geschäft/-Lager/-Versand) bezeichnet Handel, in dem Marktteilnehmer Waren, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren), von Herstellern oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender (z. B. Behörden, Bildungsstätten) oder an sonstige Institutionen (z. B. Kantinen, Vereine), jedoch nicht an private Haushalte, absetzen.
handel med stora volymer av varor så kallade varupartier. Partihandel företas framför allt av partihandlare mellan tillverkningsindustrin och detaljhandeln. Handeln sker inte till enskilda konsumenter.
Lieferungsbedingungen (oder Lieferbedingungen, Verkaufsbedingungen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Lieferanten bei Geschäften mit ihren Kunden zugrunde legen.
Buchhalter geben die beim geschäftlichen Verkehr eines Unternehmens anfallenden Daten finanzieller Geschäftsvorfälle in die Geschäftsbücher ein, kontrollieren diese und führen am Ende einer Rechnungsperiode in der Finanzbuchhaltung vorbereitende Tätigkeiten zum Jahresabschluss durch. Zusätzlich zu der Bearbeitung der Transaktionen von Kunden (Debitorenbuchhaltung) und Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung) fallen Aufgaben wie das Verfassen von Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und eventuell auch Verzollungserklärungen (sofern das Unternehmen dafür keine eigene Abteilung unterhält) an.