Verstoß gegen die im Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen (Plagiat). Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden in Anlehnung an den jahrhundertealten Begriff Raubdruck häufig Raubkopie genannt. Daneben existiert die umgangssprachliche Bezeichnung Schwarzkopie, gemeint ist jedoch die gegen das Urheberrecht verstoßende illegale Kopie.
Als Fließtext oder Lauftext bezeichnet man im Schriftsatz durchgängigen Text, soweit dieser in einem Stück und ohne Unterbrechungen durch Absätze, Überschriften, Abbildungen, Fußnoten und Ähnliches gesetzt wird. Er macht in der Regel zwar den größten Teil etwa eines Buches aus, sollte aber nicht mit dem Mengentext gleichgesetzt werden.