Abtakeln , einem Schiff die Takelage, d. h. die beweglichen Teile der Masten (Stengen) und die andern Rundhölzer (Raaen etc.) sowie die Segel und das Tauwerk (mit den Blöcken, bez. Takeln), abnehmen. Dies geschieht, wenn das Schiff außer Dienst gestellt wird, und zuweilen bei größern Reparaturen.