concession {f}: I. Konzession {f} / Zugeständnis {n}, Entgegenkommen {n}; II. Konzession {f} / a) {Rechtswort} befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes; b) {Militär} dem Staat vorbehaltenes Recht Gebiet zu erschließen, dessen Bodenschätze auszubeuten;
concession {f}: I. Konzession {f} / Zugeständnis {n}, Entgegenkommen {n}; II. Konzession {f} / a) {Rechtswort} befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes; b) {Militär} dem Staat vorbehaltenes Recht Gebiet zu erschließen, dessen Bodenschätze auszubeuten;
concession {f}: I. Konzession {f} / Zugeständnis {n}, Entgegenkommen {n}; II. Konzession {f} / a) {Rechtswort} befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes; b) {Militär} dem Staat vorbehaltenes Recht Gebiet zu erschließen, dessen Bodenschätze auszubeuten;
concession {f}: I. Konzession {f} / Zugeständnis {n}, Entgegenkommen {n}; II. Konzession {f} / a) {Rechtswort} befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes; b) {Militär} dem Staat vorbehaltenes Recht Gebiet zu erschließen, dessen Bodenschätze auszubeuten;
netto à point: I. netto à point / in Form von Bezahlung (einer geschuldeten Summe) durch mehrere nach dem Wunsch des Gläubigers auszustellende Teilwechsel oder anderer Schuldurkunden , die zusammen der schuldeten Summe entsprechen; II. netto à point / unter Einberechnung der Spesen in eine Hauptsumme (im Gegensatz zur Erhöhung der Hauptsumme um die Spesen);
inconciliance {f}: I. Inkonzilianz {f} / Unverbindlichkeit {f}; mangelndes Entgegenkommen [ursprünglich nur Entgegenkommen, hieße es richtigerweise, denn die Vorsilbe ent, enthält hierbei schon die Negierung, wenn ein Mangel besteht, so fehlt etwas, etwas liegt nicht vor, oder etwas nahm ab, so dass ein Mangel besteht, der Mangel ist eine Negierung, die Vorsilbe ent ist eine Negierung, das z. B. etwas weggenommen wurde oder etwas nicht (mehr) vorliegt, somit wäre dieses doppelt gemoppelt und würde sich aufheben, von daher richtigerweise nur Entgegenkommen {n} eingetragen]
inconciliance {f}: I. Inkonzilianz {f} / Unverbindlichkeit {f}; mangelndes Entgegenkommen [ursprünglich nur Entgegenkommen, hieße es richtigerweise, denn die Vorsilbe ent, enthält hierbei schon die Negierung, wenn ein Mangel besteht, so fehlt etwas, etwas liegt nicht vor, oder etwas nahm ab, so dass ein Mangel besteht, der Mangel ist eine Negierung, die Vorsilbe ent ist eine Negierung, das z. B. etwas weggenommen wurde oder etwas nicht (mehr) vorliegt, somit wäre dieses doppelt gemoppelt und würde sich aufheben, von daher richtigerweise nur Entgegenkommen {n} eingetragen]