Angehörige von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und nach Deutschland eingereist sind.
Im diplomatischen Sinne vertritt eine Schutzmacht durch ihre diplomatischen Vertretungen Angehörige eines anderen Staates (oder auch diesen selbst) im Gastland, insbesondere während kriegerischer Konflikte zwischen diesen (Schutzmachtvertretung).